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Waldbrandgefahr

*Reminder*

Die Waldbrandgefahr steigt aktuell von Tag zu Tag. Ab Morgen gilt die Gefahrenstufe 3,sie steigt bis Mittwoch auf Stufe 4 an.


Bei Waldbrandstufe 3, die eine mittlere Gefahr anzeigt, ist das Entzünden von Feuer im und am Wald grundsätzlich verboten, einschließlich Grillen, offenes Feuer und Rauchen. Auch das Betreten des Waldes kann unter Umständen eingeschränkt werden, und öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.

*Hier eine detailliertere Auflistung der Verbote bei Waldbrandstufe 3:*

*Kein offenes Feuer:* Das Entzünden von Lagerfeuern, Grillfeuern oder das Benutzen von Feuerstellen ist verboten.

*Kein Rauchen im Wald:* Rauchen im Wald und in der Nähe von Waldgebieten ist untersagt.

*Kein Grillen im Wald:* Grillen, auch an dafür vorgesehenen Stellen, ist nicht erlaubt.

*Eingeschränktes Betreten des Waldes:* Das Betreten des Waldes ist zwar grundsätzlich erlaubt, kann aber von den Behörden eingeschränkt oder untersagt werden.

*Vorsicht auf Waldparkpätzen:* Bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten, da heiße Auspuffanlagen oder andere Zündquellen zu Waldbränden führen können.

*Gefährdungsträchtige Waldarbeiten:* Waldarbeiten, die eine erhöhte Brandgefahr darstellen (z.B. maschinelle Waldarbeiten), können verboten werden.


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